Premier Inn Würzburg

Informationen zur Barrierefreiheit

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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Es sind drei Parkplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden. 
  • In 50 m Entfernung befindet sich die  Bushaltestelle "Schweinfurter Straße". 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos/ebenerdig oder über Aufzüge zugänglich. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge und Wege sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Rezeptionstresen ist 95 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden. 
  • Es sind drei barrierefrei konzipierte Zimmer vorhanden.
  • Das WC auf dem Zimmer ist von einer Seite rechts oder links aus anfahrbar (mindestens 90 cm). 
  • Es ist nur ein klappbarer Haltegriff auf der anfahrbaren Seite des WCs vorhanden. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel ist auch im Sitzen einsehbar.
  • Der Zugang zur Dusche erfolgt schwellenlos. Ein Duschstuhl ist vorhanden. Direkt an der Dusche gibt es keinen Haltegriff. 
  • Im Restaurant/Frühstücksraum sind Tische vorhanden, die max. 80 cm hoch und in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar sind.
  • Es ist ein öffentliches WC für Menschen mit Behinderung vorhanden, welches von mindestens einer Seite anfahrbar ist (mindestens 90 cm). Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.   

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“. 

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Assistenzhunde sind willkommen.
  • Der Eingangsbereich ist visuell kontrastreich gestaltet.
  • Die Beschilderung (zur Orientierung) ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind hell und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Bedienelemente sind taktil erfassbar.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird im Aufzug durch nicht Sprache angesagt. 
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. Es sind beidseitige Handläufe vorhanden.
  • Die Schrift der Speisekarte ist schnörkellos und visuell kontrastreich gestaltet.
  • Informationen sind nicht in Relief- oder Brailleschrift verfügbar.  

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen“.  

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  • Bei einem akustischem Alarm, gibt es zusätzlich ein optisch deutliches Blink- und Blitzsignal in den Zimmern 310, 410 und 1204 sowie an der Bar.
  • Es ist eine induktive Höranlage oder eine andere technische Möglichkeit für Menschen mit Hörbehinderung (z.B. Sennheiser Mobile Connect, Phonak Roger) vorhanden.  
  • Es ist ein Deafgard (mobiles Gerät) vorhanden: durch das Alarmsignal eines Rauchwarnmelders wird ein Vibrationskissen sowie eine Stroboskopleuchte aktiviert, fungiert auch als Vibrationswecker.
  • Informationen werden schriftlich vermittelt.
  • WLAN steht zur Verfügung.
  • In den erhobenen Zimmern (310, 410 und 1204) ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. 
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird nur akustisch bestätigt. 
  • Im Restaurant/Frühstücksraum sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. 

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

  •  In 50 m Entfernung befindet sich die  Bushaltestelle "Schweinfurter Straße". 
  • Der Name des Betriebes ist von außen klar erkennbar. 
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in  sichtbarem Abstand vorhanden. 
  • Printprodukte (z.B. Visitenkarten, Schlüsselkarten-Tasche) mit der Anschrift liegen sichtbar aus.
  • Die Speisekarte ist nicht mit Bildern gestaltet.
  • Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).
Zertifiziert im Zeitraum: August 2026 – Juli 2029

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