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Memorium Nürnberger Prozesse

Beschreibung

 Das "Memorium Nürnberger Prozesse" informiert am historischen Ort über das Gerichtsverfahren vor dem Internationalen Militärgerichtshof, erweitert aber seinen Fokus auch auf die 1946-49 durchgeführten "Nürnberger Nachfolgeprozesse" sowie deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Völkerstrafrechts. 

Informationen zur Barrierefreiheit

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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es steht kein betriebseigener Parkplatz zur Verfügung. Das Parken am nebenliegenden Justizgebäude ist möglich, jedoch ist kein Parkplatz für Menschen mit Behinderungen vorhanden.
  • Der Zugang zum Gebäude erfolgt stufen- und schwellenlos über einen Nebeneingang.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume sind ebenerdig oder per Aufzug erreichbar.
  • Die Aufzugskabine ist 175 cm x 240 cm groß (Breite x Tiefe).
  • Alle Durchgänge/Türen sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist 122 cm hoch. Es gibt alternative Kommunikationsmöglichkeiten im Sitzen.
  • Während Verhandlungen ist der Saal 600 nicht für Besucher geöffnet. Ansonsten stehen die Türen offen. Im Saal 600 gibt es keine ausgewiesenen Rollstuhlplätze. Der Abstand zwischen den Sitzen und der Vorderreihe beträgt 36 cm.
  • Die Exponate im Ausstellungsbereich sind überwiegend im Stehen und Sitzen sichtbar.
  • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden: Audioguide, Filme. Es sind andere technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden, QR-Code vorhanden.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl, mobile Klappstühle.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Ausstellungsbereich:

  • Es ist ein Unisex-WC vorhanden.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 250 cm x 114 cm;
    vor dem WC 300 cm x 120 cm;
    links neben dem WC 100 cm x 68 cm;
    rechts neben dem WC 33 cm x 68 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von mindestens 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet, jedoch nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Im Aufzug erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch. Die Halteposition wird nicht durch Sprache angesagt.
  • Bei Treppen sind die Stufen nicht mit visuell kontrastierenden Kanten versehen. Handläufe sind vorhanden.
  • Die Exponate und die Informationen bei einer vorhandenen Exponatsbeschilderung sind visuell kontrastreich gestaltet und allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Es sind keine Informationen in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Bei einem akustischen Alarm erscheint kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal.
  • Im Aufzug wird der abgehende Notruf nicht optisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Die Exponate werden schriftlich vermittelt und meist fotorealistisch dargestellt.
  • Es werden Führungen für gehörlose Menschen angeboten. Eine Voranmeldung für die Führung notwendig. Diese Führungen werden in deutscher Gebärdensprache gehalten.
  • Es steht ein Videoguide in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Name und Logo sind von außen klar erkennbar.
  • Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Die Exponatsbeschilderung ist nicht in Leichter Sprache ausgeführt.
  • Es werden Führungen für Gäste mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Die Führung für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung wird in Leichter Sprache gehalten. Es ist eine Voranmeldung für die Führung notwendig.
  • Es sind Informationen in leichter Sprache verfügbar.
Zertifiziert im Zeitraum: Dezember 2021 – November 2024

Adresse & Kontakt

Memorium Nürnberger Prozesse

Bärenschanzstr. 72
90429 Nürnberg
Telefonnummer: +49 911 231 28614
Webseite: www.memorium-nuernberg.de

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