Der Irmengard-Hof am Chiemsee

Irmengard Hof

Björn Schulz Stiftung

Beschreibung

Der Irmengard-Hof – das Nachsorge- und Erholungshaus  der Björn Schulz Stiftung für Familien mit schwer und chronisch kranken Kindern sowie Kindern mit Behinderung am Chiemsee.

In wunderschöner Lage, unmittelbar am Ufer des Chiemsees gelegen, ist der Irmengard-Hof der Björn Schulz Stiftung der perfekte Ort für eine Auszeit im Chiemgau. Der liebevoll renovierte Dreiseithof ist ein Erholungshaus für Familien mit schwer und chronisch kranken Kindern sowie Kindern mit Behinderung. Die 24, größtenteils barrierefreien konzipierte Zimmer, bieten Raum für die ganze Familie. Die Familienzimmer sind aufgeteilt in Eltern- und Kinderzimmer. Die Zimmer können an den individuellen Bedürfnissen der Familien mit Pflegebett, Babybett, Infusionsständer, etc. angepasst werden. Vollausgestatte Küchen mit gemütlichen Sitzplätzen stehen den Familien während ihres Aufenthaltes zur Verfügung. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Der Irmengard-Hof hält viele Freizeitmöglichkeiten für Groß und Klein bereit: Ob Spielhalle, Bastelzimmer, Boulderwand – für Abwechslung ist gesorgt. Der großzügige Außenbereich mit Spiel- und Fußballplatz lädt zum Spielen und Toben ein. Darüber hinaus gibt es am Irmengard-Hof Ponys und Esel, die sich über den Besuch der Gäste freuen. Zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten für die ganze Familie liegen in der unmittelbaren Umgebung des Hofs.  

Informationen zur Barrierefreiheit

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Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Die nächste Bushaltestelle ist ca. 500 m entfernt. 
  • Es gibt 20 Parkplätze für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm, Entfernung zum Eingangsbereich ca. 40 m).
  • Der Zugang zum Nordeingang (Nordflügel) ist über eine Türschwelle von 1,3 cm mit Türautomatik, der Südeingang (Südflügel) über eine Schwelle von 2,5 cm Höhe mit Türautomatik möglich.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind ebenerdig oder über Rampen, Aufzüge oder einen Treppenplattformlift zugänglich. 
  • Die Rampen im Innenbereich haben eine maximale Neigung von 7 bis zu 20%. 
  • Die Plattformen der Treppenlifte sind 75 cm x 84 cm bzw. 74 cm x 100 cm groß . 
  • Die Aufzugkabinen ist mindestens 140 cm x 240 cm bzw. 120 cm 140 cm cm groß. Die Aufzugtüren sind mindestens 90 cm breit. 
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 80 cm breit. 
  • Die Rezeption ist an der niedrigsten Stelle 76 cm hoch.
  • Im Restaurant sind 15 unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).
  • Der Esstisch ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Die Arbeitsfläche in der Küche, die Spüle und der Herd sind nicht unterfahrbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: 11 Pflegebetten, Leihrollstuhl, Personenlifter für Badewanne, Duschliege, Personenlifter für Pflegebetten (Zimmer), Dusch- bzw. Toilettenstühle, Infusionsständer, Massageliegen, zwei Medizin-Kühlschränke 

Zimmer Nr. 6 im Südflügel (EG): Familienzimmer mit Pflege- bzw. Kinderschlafzimmer

  • Die lichte Durchgangsbreite der Zimmer- und Badtür beträgt 82 cm. 
  • Die Bewegungsflächen im Familienzimmer betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 200 cm x 200 cm;
    links neben dem Bett 109 cm x 173 cm;
    rechts neben dem Bett 200 cm x 173 cm.
  • Das Bett ist 50 cm hoch. 
  • Die Bewegungsflächen im Pflege- bzw. Kinderschlafzimmer betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 140 cm x 200 cm;
    links neben dem Bett 130 cm x 200 cm;
    rechts steht das Bett an der Wand.
  • Betten/Pflegebetten sind jedoch mobil.
  • Das Pflege- bzw. Kinderschlafzimmer wird individuell je nach Bedarf mit Betten bestückt. 
  • Das Bett ist 41 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen im Badezimmer betragen:  
    vor dem Waschbecken 180 cm x 130 cm;
    vor dem WC 200 cm x 139 cm;
    links neben dem WC 102 cm x 71 cm;
    rechts neben dem WC 144 cm x 71 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von weniger als 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich. 
  • Die Duschfläche ist 144 cm x 198 cm groß.
  • Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden (fest installiert, klappbar, einhängbar oder mobil und stabil).

Zimmer Nr. 24 im Südflügel (1. DG): Eltern-/Betreuerzimmer mit Pflege- bzw. Kinderschlafzimmer 

  • Die Bewegungsflächen im Eltern-/Betreuerzimmer betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 161 cm x 139 cm;
    links neben dem Bett 139 cm x 173 cm;
    rechts neben dem Bett 200 cm x 173 cm.
  • Das Bett ist 49 cm hoch. 
  • Die Bewegungsflächen im Pflege- bzw. Kinderschlafzimmer betragen:
    vor wesentlichen Einrichtungsgegenständen (z.B. Schränken) 100 cm x 200 cm;
    links neben dem Bett 200 cm x 200 cm;
    rechts steht das Bett an der Wand.
    Betten/Pflegebetten sind jedoch mobil.
  • Das Bett ist 40 cm hoch.
  • Die Bewegungsflächen im Badezimmer betragen:  
    vor dem Waschbecken 141 cm x 133 cm;
    vor dem WC 141 cm x 133 cm;
    links neben dem WC 124 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 27 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von weniger als 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Die Dusche ist stufenlos zugänglich.
  • Die Duschfläche ist 132 cm x 127 cm groß.
  • Es sind Haltegriffe in der Dusche vorhanden.
  • Es ist ein Duschsitz vorhanden oder kann bei Bedarf bereitgestellt werden (fest installiert, klappbar, einhängbar oder mobil und stabil).
  • Zusätzlich steht im 1. DG ein Pflegebad mit Hubbadewanne zur Verfügung.

Pflegebad mit Hubbadewanne im Südflügel (1. DG)  

  • Die Tür ist mindestens 119 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 189 cm x 200 cm;
    vor dem WC 200 cm x 200 cm;
    links neben dem WC 97 cm x 70 cm;
    rechts neben dem WC 200 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Beide Haltegriffe sind hochklappbar. 
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von weniger als 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.

Öffentliches WC im Nordflügel (Erdgeschoss) 

  • Die Tür ist mindestens 94 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor dem Waschbecken 141 cm x 155 cm;
    vor dem WC 155 cm x 52 cm;
    links neben dem WC 132 cm x 71 cm;
    rechts neben dem WC 41 cm x 71 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
  • Der linke Haltegriff ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von weniger als 30 cm.
  • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
  • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden. 
  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar. 
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet. 
  • Ein abgehender Notruf in den Aufzügen wird akustisch bestätigt, die Halteposition aber nicht durch Sprache angesagt.
  • Bei Treppen weisen die erste und letzte Stufe keine mit der waagerechten und senkrechten Stufenfläche visuell kontrastreiche Kante auf.
  • Es sind keine Informationen in Braille- oder Prismenschrift vorhanden.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Es gibt keine induktive Höranlage an der Rezeption.
  • Bei einem akustischen Alarm (z.B. Feueralarm) gibt es kein optisch deutlich wahrnehmbares Blitz- oder Blinksignal.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch, aber nicht optisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • In den Zimmern ist mindestens eine freie Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden.
  • Das Anklopfen an der Zimmertür wird nicht durch ein optisches Signal angezeigt.
  • Es steht ein W-LAN zur Kommunikation mit dem Servicepersonal gegen Gebühr zur Verfügung.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

  • Name und Logo des Betriebes sind am Haupteingang von außen klar erkennbar.
  • Es ist ein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. 
  • Es sind keine Informationen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt. 
Zertifiziert im Zeitraum: Oktober 2023 – September 2026

Adresse & Kontakt

Irmengard Hof

Mitterndorf 1
83257 Gstadt am Chiemsee
Telefonnummer: +49 8054 90851 0
Webseite: http://www.irmengard-hof.de

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